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Als Ablösung bezeichnet man in der Finanzwelt die Rückzahlung eines Kredits durch einen oftmals bei einem anderen Kreditinstitut neu aufgenommen Kredit, dem sog. Ablösekredit. Der Ablösekredit muss allerdings nicht in jedem Fall bei einer anderen Bank aufgenommen worden sein, es kann sich auch durchaus um einen neuen Kredit zu veränderten Bedingungen handeln, welcher bei demselben Kreditinstitut wie der ursprüngliche Kredit aufgenommen wurde. So werden beispielsweise Vor- und Zwischenkredite oftmals durch eine zugeteilte Bausparsumme abgelöst. Somit handelt es sich bei einem Ablösekredit um ein Mittel der Anschlussfinanzierung bzw. der Kreditablöse. Vielfach wird die bevorstehende Ablösung bereits bei der ersten Kreditaufnahme fest mit eingeplant. Generell ist eine Ablösung allerdings nur zum Ablauf von Festzinsvereinbarungen oder bei variabel verzinsten Krediten möglich. Oftmals wird der Begriff ?Ablösung? auch mit ?Umschuldung? gleichgesetzt.
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