| Abschlussgebühr |
|
|
| Bei Vertragsbeginn, d.h. bei Abschluss eines Bausparvertrages wird eine sog. ?Abschlussgebühr? fällig. Erst nach Zahlung dieser Gebühr gilt der Bausparvertrag als eingelöst. Die Höhe des Betrages richtet sich dabei in der Regel nach der jeweiligen Bausparsumme. Die Abschlussgebühr kann in einem Betrag gezahlt oder mit den Sparleistungen verrechnet werden. |
| < zurück | weiter > |
|---|






