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Bankübliche Sicherheiten Drucken E-Mail
Um ein Darlehen erhalten zu können, müssen dem jeweiligen Kreditinstitut ausreichende Sicherheiten gestellt werden. Im Prinzip wird dem Kunden also abverlangt, Teile seines Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf die jeweilige Bank zu übertragen. Generell kann gesagt werden, dass das Bedürfnis nach Kreditsicherheit bei den Unternehmen um so größer ist, desto länger die Laufzeit des Kredites ist. Es gibt eine recht große Bandbreite von banküblichen Sicherheiten. Diese können z. B. sein: -Bürgschaften (auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften) -Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien als Pfand an das Kreditinstitut. Hier ist auch die mögliche Sicherungsübereignung von Fahrzeugen, Maschinen, Einrichtungen oder Geräten zu nennen. -Grundschulden -Bausparverträge -Privatvermögen wie Sparguthaben, Festgelder und Wertpapiere -Sparbriefe -Aktien -Hypotheken -Lebensversicherungen (Rückkaufwert) Es muss bedacht werden, dass die oben aufgeführten Sicherheiten aus Sicht der Kreditinstitute keinesfalls als gleichwertig einzustufen sind. Wichtig ist nicht der gegenwärtige Wert einer Sicherheit, sondern die künftige Liquidierbarkeit. Dies gilt besonders für Gewerbeobjekte.
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