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Unter bestimmten Umständen haben Besitzer von Eigentumswohnungen und Häusern die Möglichkeit, für jedes im Haushalt lebende Kind eine so genannte ?Kinderzulage? zu beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass man eine Eigenheimzulage bekommt. Nach der Neuregelung werden für einen Zeitraum von immerhin 8 Jahren pro Jahr und Kind 700 Euro gezahlt. Fakt ist allerdings, dass dieses Geld nicht wirklich ausgezahlt, sondern von der Einkommenssteuerschuld abgezogen wird. Zahlt der Bauherr keine Steuern, bekommt er die Summe ausgezahlt.
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