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Beleihung & Beleihungswert |
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Beleihung: Als Beleihung bezeichnet man die Gewährung eines Kredites aufgrund einer Sicherheit. Oftmals werden Kredite zur Baufinanzierung dadurch abgesichert, dass das Baugrundstück oder das zu errichtende Bauwerk beliehen werden. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Beleihungsgrenze, die sich von dem Beleihungswert des betreffenden Objektes ableitet. Zur Absicherung des Kreditgebers wird das zu beleihende Objekt also mit einer Grundschuld belastet. Zum Mittel der ?Beleihung? wird besonders dann gegriffen, wenn andere Sicherheiten wie Eigenkapital oder z. B. Wertpapiere nicht vorhanden sind. Wird eine Lebensversicherung beliehen (?Policen-Darlehen?), so ist dies meist bis zur Höhe des Rückkaufwertes möglich. Es können allerdings nur
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen beliehen werden, die einen Sparvorgang enthalten. Beleihungen stellen meist eine günstige Alternative zu einem Bankkredit dar, da die Zinssätze in der Regel günstiger sind. Beleihungswert: Als Beleihungswert bezeichnet man den von einem Kreditgeber oder Sachverständigen festgelegten Wert für Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien und Wertpapiere), die beliehen werden und somit als Kreditsicherheit dienen sollen. Entscheidend ist stets der Marktwert des zu
beleihenden Objektes. Dieser richtet sich nach Verkehrswert, Ertragswert, Bauwert und Bodenwert. Der Beleihungswert sollte Verkehrswert und Herstellungswert nicht übersteigen. Deshalb wird von dem Beleihungswert stets ein ausreichender Sicherheitsabschlag abgezogen, welcher sich nach der Verwertbarkeit des zu beleihenden Objektes und den absehbaren Risiken richtet. Die sog. ?Beleihungsgrenze? bezeichnet dann die Höhe des Kredites, welchen eine Bank aufgrund des ermittelten Beleihungswertes für ein Objekt gewähren kann. Bei Grundstücken und Gebäuden sind dies meist 60 % des ermittelten Wertes; in manchen Fällen auch bis zu 80 %.
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