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Beleihung Drucken E-Mail
Als Beleihung bezeichnet man die Gewährung eines Kredites aufgrund einer Sicherheit. Oftmals werden Kredite zur Baufinanzierung dadurch abgesichert, dass das Baugrundstück oder das zu errichtende Bauwerk beliehen werden. Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Beleihungsgrenze, die sich von dem Beleihungswert des betreffenden Objektes ableitet. Zur Absicherung des Kreditgebers wird das zu beleihende Objekt also mit einer Grundschuld belastet. Zum Mittel der ?Beleihung? wird besonders dann gegriffen, wenn andere Sicherheiten wie Eigenkapital oder z. B. Wertpapiere nicht vorhanden sind. Wird eine Lebensversicherung beliehen (?Policen-Darlehen?), so ist dies meist bis zur Höhe des Rückkaufwertes möglich. Es können allerdings nur Lebensversicherungen und Rentenversicherungen beliehen werden, die einen Sparvorgang enthalten. Beleihungen stellen meist eine günstige Alternative zu einem Bankkredit dar, da die Zinssätze in der Regel günstiger sind.
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