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Als Beleihungswert bezeichnet man den von einem Kreditgeber oder Sachverständigen festgelegten Wert für Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien und Wertpapiere), die beliehen werden und somit als Kreditsicherheit dienen sollen. Entscheidend ist stets der Marktwert des zu beleihenden Objektes. Dieser richtet sich nach Verkehrswert, Ertragswert, Bauwert und Bodenwert. Der Beleihungswert sollte Verkehrswert und Herstellungswert nicht übersteigen. Deshalb wird von dem Beleihungswert stets ein ausreichender Sicherheitsabschlag abgezogen, welcher sich nach der Verwertbarkeit des zu beleihenden Objektes und den absehbaren Risiken richtet. Die sog. ?Beleihungsgrenze? bezeichnet dann die Höhe des Kredites, welchen eine Bank aufgrund des ermittelten Beleihungswertes für ein Objekt gewähren kann. Bei Grundstücken und Gebäuden sind dies meist 60 % des ermittelten Wertes; in manchen Fällen auch bis zu 80 %.
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