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Kreditinstitute stellen einem Kunden sog. ?Bereitstellungszinsen? in Rechnung, wenn das (bewilligte) Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Dies wird damit begründet, dass nach der Darlehenszusage die bewilligten Kreditmittel bereitgestellt werden, für die ab diesem Zeitpunkt Refinanzierungskosten anfallen. Die Fristen, nach denen diese Zinsen/Provisionen fällig werden, können je nach Kreditinstitut erheblich variieren (in manchen Fällen schon nach einem Monat, andere Institute gewähren Fristen bis zu neun Monaten); die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25% der monatlichen Darlehenssumme betragen. In einigen Fällen sind die Bereitstellungszinsen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
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