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Bürgschaft Drucken E-Mail
Eine Bürgschaft dient der Absicherung der Forderung eines Gläubigers (meist einer Bank) bei Zahlungsunfähikeit oder ?unwilligkeit eines Schuldners. Es handelt sich bei einer Bürgschaft um einen Vertrag, bei dem sich ein sog. Bürge bereiterklärt, dem Gläubiger bzw. Kreditgeber gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (dem so genannten Hauptschuldner) einzustehen. Dies bedeutet, dass der Bürge, falls der Hauptschuldner nicht zahlt, für die ausstehende Summe aufkommen muss. Eine Bürgschaft kann sowohl von Personen, als auch von Kreditinstituten und diversen anderen Institutionen übernommen werden. Im Falle einer sog. ?selbstschuldnerischen Bürgschaft? ist der Bürge zur sofortigen Zahlung verpflichtet, wenn der Darlehensnehmer den fälligen Betrag nicht pünktlich bezahlen sollte. Liegt keine selbstschuldnerische Bürgschaft vor, so kann der Bürge von dem Gläubiger verlangen, dass dieser zuerst gegen den Hauptschuldner klagt (Zwangsvollstreckung).
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