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Dingliche Absicherung Drucken E-Mail
Absicherung eines Kredits durch Grundpfandrechte (z. B. Hypothek oder Grundschuld). Gerade wenn es um Kredite zur Finanzierung kostspieliger wohnwirtschaftlicher Maßnahmen geht (z. B. Bauspardarlehen), werden diese in der Regel dinglich abgesichert. Eine Ausnahme stellen hier Blankodarlehen und Darlehen gegen Negativerklärung dar, bei diesen Darlehensformen wird eine dingliche Absicherung nicht gefordert.
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