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Der Begriff ?Disagio? (oftmals auch Damnum genannt) stammt aus dem
Italienischen und bedeutet soviel wie ?Abschlag, Abzug oder Abgeld?. Das
Disagio (welches in der Regel in Prozent angegeben wird) ist ein Abschlag
vom Nennwert (gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat)
oder der Parität (Austauschverhältnis zwischen zwei oder mehreren
Währungen), welcher bei der Bewilligung eines Kredites vereinbart werden
kann.
Anders ausgedrückt, es handelt sich beim Disagio um einen prozentualen
Abschlag bei der Auszahlung eines Kreditbetrages; es handelt sich im Grunde
um die Vergütung für die Gewährung eines Darlehens.
Folgendes Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen:
Es wurde ein Kredit in Höhe von 100 000 Euro mit einem Disagio von 5 %
vereinbart. In diesem Fall würden von den 100 000 Euro insgesamt 5000 Euro
abgezogen; es würden also nur 95 000 Euro ausgezahlt. Trotzdem müssen aber
100 000 Euro zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag
von 100 000 Euro berechnet.
Zweck des Disagios bzw. Damnum ist, zum Ausgleich für das
Zinsänderungsrisiko während der Zinsbindungsfrist zu dienen. Dadurch lassen
sich die zu vereinbarende Leistungsrate und der Nominalzins in der Regel
senken.
Das Gegenteil des Disagio wird als Agio (Aufgeld) bezeichnet.
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