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Das Disagio (welches in der Regel in Prozent angegeben wird) ist ein Abschlag vom Nennwert (gibt an, welchen gesetzlichen Wert ein Zahlungsmittel hat) oder der Parität (Austauschverhältnis zwischen zwei oder mehreren Währungen), welcher bei der Ausreichung eines Kredites vereinbart werden kann. Folgendes Beispiel soll den Sachverhalt verdeutlichen: Es wurde ein Kredit in Höhe von 100 000 Euro mit einem Disagio von 5 % vereinbart. In diesem Fall würden von den 100 000 Euro insgesamt 5000 Euro abgezogen; es würden also nur 95 000 Euro ausgezahlt. Trotzdem müssen aber 100 000 Euro zurückgezahlt werden, und die Zinsen werden auch aus dem Betrag von 100 000 Euro berechnet.
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