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Eigenheimzulage Drucken E-Mail
Bei der sog. Eigenheimzulage handelt es sich um eine staatliche Förderung für Menschen, die Wohneigentum bilden wollen, also für Bauherren oder Erwerber von eigengenutztem Wohneigentum. Diese Zulage wird einmal jährlich für einen Zeitraum von bis zu acht Jahren ausgezahlt. Die Eigenheimzulage wird allerdings nur Personen gewährt, deren Jahreseinkommen im Antragsjahr und Vorjahr zusammen 81807 Euro (Ledige) bzw. 163614 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet. Wenn man Kinder hat für die Kindergeld bezahlt werden ist es außerdem möglich eine Kinderzulage zu bekommen (800 Euro jährlich). Beispielsweise würde durch die Eigenheimzulage ein Ehepaar mit zwei Kindern für einen Neu- oder Altbau insgesamt 22800 Euro erhalten, verteilt über einen Zeitraum von 8 Jahren. Die Anträge für eine Eigenheimzulage sind direkt an das Finanzamt zu richten.
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