|
Es gibt Fälle, in denen mehrere Darlehensnehmer als sog. Gesamtschuldner eines Darlehens haften. Das bedeutet, dass alle diese Personen Schuldner derselben Zahlungsverpflichtung und unabhängig von den anderen Schuldnern zur vollen Zahlung des ausstehenden Betrages verpflichtet sind. Dies hat den Vorteil, dass der Kreditgeber (meist eine Bank) selbst entscheiden kann, von welchem der Gesamtschuldner das Geld eingefordert wird. In der Regel wird sich der Kreditgeber den zahlungskräftigsten Schuldner aussuchen, die Bank darf die Leistung aber (natürlich) nur einmal verlangen. Allerdings bleiben sämtliche Schuldner zur Leistung verpflichtet, bis der ausstehende Betrag vollständig gezahlt ist. Hat einer der Gesamtschuldner schließlich die Zahlung gegenüber dem Kreditgeber geleistet, ist dieser berechtigt von den anderen Schuldnern Ausgleich zu verlangen.
|