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Als Gläubiger bezeichnet man eine Person, die auf Grund eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung bzw. Geldmittel von einer anderen Person, dem. sog. Schuldner, einfordern kann. Handelt es sich bei der eingeforderten Schuld um ein Darlehen, so ist der Gläubiger der Darlehensgeber (meist eine Bank) und hat somit ein Forderungsrecht gegenüber dem Darlehensnehmer bzw. Schuldner. Der Begriff ?Gläubiger? erklärt sich so, dass der Gläubiger dem Schuldner ?glaubt?, dass dieser die Schuld auch zurückzahlen wird.
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