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Grundpfandrechte dienen der Sicherung von Forderungen. Es handelt sich dabei um im Grundbuch eingetragene, auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtete Rechte an Grundstücken, die dem Sicherungsnehmer (also dem Kreditinstitut) vom Sicherungsgeber (dem Schuldner) eingeräumt werden. Bei den eingeräumten Rechten kann es sich um Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden handeln. Falls der Pfandgeber (bzw. Schuldner) seine Verpflichtungen nicht erfüllt (also z. B. den Kredit nicht tilgt oder keine Zinsen zahlt), hat der Pfandnehmer (der Gläubiger) das Recht das Grundpfand zu verwerten.
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