| Grundpfandrechte |
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| Bei Grundpfandrechten handelt es sich um im Grundbuch eingetragene Rechte an Grundstücken, die dem Kreditgeber zur Sicherung von Forderungen dienen. Die Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung des Grundbuchs bestimmt die Rangordnung bzw. das Rangverhältnis der Rechte im Grundbuch. Kommt es zu einer Zwangsversteigerung des Grundstücks, so muss das Recht im höheren Rang vor dem Recht im niedrigeren Rang erst voll befriedigt werden. |
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