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Eine Grundschuld dient der Absicherung eines Kredits, ist aber rechtlich von diesem unabhängig. Durch eine Grundschuld wird dem Darlehensgläubiger (bzw. Sicherungsnehmer) von dem Darlehensnehmer (bzw. Schuldner) eine dingliche Sicherheit an einem Grundstück gewährt. Die Belastung des Grundstücks erfolgt also in der Weise, dass an den Gläubiger (meist Banken, Realkreditinstitute oder Versicherungen) eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. In der Praxis sieht dies meist so aus, dass das betreffende Grundstück in solchen Fällen von den Kreditgebern versteigert wird. Die Grundschuld gehört somit auch zu den Grundpfandrechten, wobei im Grundbuch auf ein einzelnes Grundstück mehrere Grundschulden eingetragen werden können.
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