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Bei einer Hypothek handelt es sich um eine Belastung (Pfandrecht) eines (bebauten oder unbebauten) Grundstücks. Diese Belastung bzw. das Pfandrecht wird in das Grundbuch eingetragen und dient der Absicherung von Krediten. Das Pfandrecht berechtigt einen Gläubiger, sich wegen einer bestimmten Forderung aus dem Grundstück zu befriedigen. Im Prinzip könnte man eine Hypothek auch als Grundpfandkredit bezeichnen, wobei dieser Kredit von dem Kreditgeber in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt wird. Bei Hypotheken handelt es sich um langfristige Darlehen zur Baufinanzierung, meist mit einer 3-6 monatigen Kündigungsfrist. Wurde das Darlehen vollständig getilgt, so wird die Hypothek gelöscht. Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, so hat der Kreditgeber das Recht, das belastete Grundstück zu versteigern oder unter Zwangsverwaltung zu stellen (wodurch Miet- und Pachtzinsen vereinnahmt werden können).
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