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Kann ein Unternehmen oder eine Privatperson aufgrund fehlender Zahlungsmittel fällige Geldschulden (dauerhaft) nicht mehr bezahlen, so spricht man von Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit). Die dauerhafte Zahlungsunfähigkeit führt in der Regel zu der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, um die Gläubiger doch noch befriedigen zu können. Dieses wird beim Amtsgericht eingeleitet und hat den Zweck, das Vermögen des Kreditnehmers zur Befriedigung der Gläubiger zu verwenden. Ist ein Unternehmen stark verschuldet, kann auch dies Grund für eine Insolvenz sein. Das ist allerdings nur bei Unternehmen und nicht bei Privatpersonen möglich.
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