| Kapitaldienstfähigkeit |
|
|
| Als Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet man die Fähigkeit eines Kreditnehmers bzw. Schuldners die zu erwartende Kreditbelastung (Zins- und Tilgungszahlungen) aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen. Die Kapitaldienstfähigkeit ist somit ein Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung, zu der z. B. auch die Schufa-Auskunft, Gehaltsabrechnungen und Selbstauskunft gehören. |
| < zurück | weiter > |
|---|






