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Kinderzulage - Riester-Rente Drucken E-Mail
Im Rahmen der Förderung der zusätzlichen privaten Eigenvorsorge (Riester-Förderung) zahlt der Staat über die Grundzulage hinaus eine Kinderzulage für jedes im Haushalt lebende Kind, für das der Berechtigte Kindergeld erhält. Die Kinderzulage erhält die Person, die auch das Kindergeld bekommt. Sind die Eltern unbeschränkt steuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt, so wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet. Im Rahmen eines von beiden Elternteilen jährlich gemeinsam gestellten Antrags kann die Zulage auch dem Vater zugeordnet werden. Gezahlt werden im Jahr 2005 92 Euro pro Kind. Ab 2006 werden jeweils 138 Euro, ab 2008 185 Euro je Kind gezahlt.
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