| Kredit Magazin: Kredit Definition |
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Bei einem Kredit (oftmals auch als Darlehen bezeichnet) handelt es sich um das Eingehen einer Geldschuld, wobei die Rückzahlung mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgt. Das Wort 'Kredit' kommt aus dem Lateinischen ('credere' = 'anvertrauen', 'vertrauen' oder 'glauben' bzw. 'creditum' = 'Das auf Treu und Glauben anvertraute').
Ein Kreditvertrag umfasst Rückzahlungsmodalitäten und Laufzeit sowie die fälligen Kreditzinsen, Bearbeitungsgebühren und ein evtl. fälliges Disagio. Kredite werden nach verschiedenen Kriterien unterschieden:
Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einem Kredit um geborgtes Geld, wobei als Entschädigung für den Nutzungsverzicht in der Regel die Zahlung eines Zinses fällig ist. Somit sind Kredite eine wichtige Grundlage für die volkswirtschaftliche Kapitalbildung und spielen in der Geldpolitik eine besondere Rolle bei der Geldschöpfung (mit 'Geldschöpfung' ist eine Vermehrung der Geldmenge durch aktive und passive Geschäfte des Bankensystems gemeint, also die Schaffung zusätzlichen Geldes). Informationen zu den Kreditgebern: Die meisten Kredite werden von Banken gewährt. Darunter fallen z.B. Dispositions-, Raten- oder Kontokorrentkredite. Allerdings können sich auch Wirtschaftsunternehmen gegenseitig sog. Handelskredite (Kunden- bzw. Lieferantenkredite) einräumen. Außerdem gibt es noch diverse Arten von öffentlichen und privaten Krediten, wobei man im Falle von mehreren Gläubigern von sog. Gemeinschafts- oder Konsortialkrediten spricht. Zur formellen Ausgestaltung: Zur Kreditgewährung zählen neben Buchkrediten auch verbriefte Kreditbeziehungen wie z. B. Schuldscheindarlehen. Kurzdefinition des Begriffes 'Schuldscheindarlehen': Hier wird vom Kreditnehmer dem Kreditgeber ein Schuldschein ausgestellt (Schuldscheine werden heute in der Regel allerdings kaum noch ausgestellt, da diese Funktion heute von Darlehensverträgen erfüllt wird). Schuldscheindarlehen werden aufgenommen von Kapitalsammelstellen wie z.B. Industrieunternehmen, Bundesländern oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Verwendungszwecke für Kredite sind unterschiedlich; es gibt beispielsweise Bau-, Überbrückungs-, Investitions- oder Anschaffungskredite. Bei der Sicherung wird unterschieden zwischen gedeckten Personal- oder Realkrediten und ungedeckten (Blanko-) Krediten. Kurzdefinitionen der Begriffe Real- und Personalkredite: Realkredite werden ausschließlich durch Immobilien abgesichert. Bei Personalkrediten dagegen handelt es sich um Kredite oder Darlehen, die dem Kreditnehmer aufgrund seiner Bonität (Kreditwürdigkeit) vom Darlehensgeber gewährt wird. |
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