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Kredit Magazin: Kredit Definition Drucken E-Mail
Bei einem Kredit (oftmals auch als Darlehen bezeichnet) handelt es sich um das Eingehen einer Geldschuld, wobei die Rückzahlung mit einer zeitlichen Verzögerung erfolgt. Das Wort 'Kredit' kommt aus dem Lateinischen ('credere' = 'anvertrauen', 'vertrauen' oder 'glauben' bzw. 'creditum' = 'Das auf Treu und Glauben anvertraute').

Ein Kreditvertrag umfasst Rückzahlungsmodalitäten und Laufzeit sowie die fälligen Kreditzinsen, Bearbeitungsgebühren und ein evtl. fälliges Disagio.

Kredite werden nach verschiedenen Kriterien unterschieden:

  1. Bei der Höhe der Kredite unterscheidet man beispielsweise zwischen Privatdarlehen, Großkrediten (ein der Bundesbank anzueignender Kredit, der 10 % des haftenden Eigenkapitals des den Kredit gewährenden Kreditinstituts übersteigt) und Millionenkrediten (ein durch die Kreditinstitute der Bundesbank anzueignender Kredit der eine Mindesthöhe von 1,5 Millionen Euro hat).

  2. Ebenso lassen sich verschiedene Laufzeiten der Kredite unterscheiden (kurz-, mittel- und langfristig – siehe „Kredit Lexikon“). Bei der Art der Bereitstellung wird differenziert zwischen Barkrediten, Kreditleihe und Warenkrediten. Zu den Barkrediten gehören z. B. Dispositionskredite, in deren Rahmen eine Privatperson das eigene (Giro-) Konto überziehen kann, wofür allerdings tageweise Sollzinsen anfallen. Die Kreditleihe umfasst auch die sog. Akzeptkredite (welche aber nur tadellosen Firmen bewilligt werden, über deren Zahlungsfähigkeit keinerlei Zweifel bestehen). Des weiteren gibt es gesicherte und ungesicherte Kredite. Zu den ungesicherten Krediten gehören Blankokredite, zu den gesicherten beispielsweise Diskont- und Bürgschaftskredite. Kredite können auch unterschiedlich verwendet werden, nämlich als Konsumkredit (dazu zählen z. B. Bauspar- und Ratenkredite) und als Produktivkredit (z. B. Saison- und Betriebsmittelkredit).

  3. Natürlich gibt es auch verschiedene Arten von Kreditgebern, in den meisten Fällen Banken und Kreditinstitute („Bankkredit“). Daneben gibt es noch von Verwandten vergebene „Verwandtendarlehen“ und staatlich vergebene 'Staatskredite'. In manchen Fällen vergeben Arbeitgeber an Betriebsangehörige besonders günstige Darlehen zum Erwerb von Wohneigentum. In diesen Fällen spricht man von sog. „Arbeitgeberdarlehen“. Außerdem gibt es noch sog. „Lieferantenkredite“. Bei dieser Art von Kredit bekommen Kunden von ihren Lieferanten eine Zahlungsfrist für die Rechnungen. Wenn der Kunde vor Ablauf des Zahlungsfrist bezahlt, so kann er ein nach Zeitspannen gestaffeltes Skonto abziehen (Skonto = Preisnachlass bei Zahhlung des Kaufpreises innerhalb einer vereinbarten Frist).

Vereinfacht gesagt handelt es sich bei einem Kredit um geborgtes Geld, wobei als Entschädigung für den Nutzungsverzicht in der Regel die Zahlung eines Zinses fällig ist. Somit sind Kredite eine wichtige Grundlage für die volkswirtschaftliche Kapitalbildung und spielen in der Geldpolitik eine besondere Rolle bei der Geldschöpfung (mit 'Geldschöpfung' ist eine Vermehrung der Geldmenge durch aktive und passive Geschäfte des Bankensystems gemeint, also die Schaffung zusätzlichen Geldes). Informationen zu den Kreditgebern: Die meisten Kredite werden von Banken gewährt. Darunter fallen z.B. Dispositions-, Raten- oder Kontokorrentkredite.

Allerdings können sich auch Wirtschaftsunternehmen gegenseitig sog. Handelskredite (Kunden- bzw. Lieferantenkredite) einräumen. Außerdem gibt es noch diverse Arten von öffentlichen und privaten Krediten, wobei man im Falle von mehreren Gläubigern von sog. Gemeinschafts- oder Konsortialkrediten spricht.

Zur formellen Ausgestaltung: Zur Kreditgewährung zählen neben Buchkrediten auch verbriefte Kreditbeziehungen wie z. B. Schuldscheindarlehen.

Kurzdefinition des Begriffes 'Schuldscheindarlehen': Hier wird vom Kreditnehmer dem Kreditgeber ein Schuldschein ausgestellt (Schuldscheine werden heute in der Regel allerdings kaum noch ausgestellt, da diese Funktion heute von Darlehensverträgen erfüllt wird). Schuldscheindarlehen werden aufgenommen von Kapitalsammelstellen wie z.B. Industrieunternehmen, Bundesländern oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die Verwendungszwecke für Kredite sind unterschiedlich; es gibt beispielsweise Bau-, Überbrückungs-, Investitions- oder Anschaffungskredite. Bei der Sicherung wird unterschieden zwischen gedeckten Personal- oder Realkrediten und ungedeckten (Blanko-) Krediten.

Kurzdefinitionen der Begriffe Real- und Personalkredite: Realkredite werden ausschließlich durch Immobilien abgesichert. Bei Personalkrediten dagegen handelt es sich um Kredite oder Darlehen, die dem Kreditnehmer aufgrund seiner Bonität (Kreditwürdigkeit) vom Darlehensgeber gewährt wird.

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