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Zeitlich begrenzte Überlassung von Geld gegen Zahlung eines Zinses als Entschädigung für den Nutzungsverzicht. Anders ausgedrückt ist Kredit geborgtes Geld. Die wirtschaftliche Bedeutung des Kredits beruht auf der Möglichkeit, Sparer und Investoren zu trennen. Der Kredit bildet damit eine zentrale Grundlage für die volkswirtschaftliche Kapitalbildung und den effizienten Kapitaleinsatz. Für die Geldpolitik spielt der Kredit wegen seiner Funktion bei der Geldschöpfung eine besondere Rolle. Kreditgeber: Kredite können von Banken gewährt werden (z. B. Kontokorrent-, Wechseldiskont, Raten-, Hypothekar-, Dis-positionskredite). Ferner gibt es Handelskredite (Kunden- oder Lieferantenkredite), die sich Wirtschaftsunternehmen gegenseitig einräumen, und andere öffentliche oder private Kredite. Im Falle mehrerer Gläubiger spricht man von sog. Gemeinschafts- oder Konsortialkrediten. Formelle Ausgestaltung: Neben Buchkrediten zählen auch verbriefte Kreditbeziehungen, z. B. Schuldscheindarlehen oder Schuldverschreibungen, die ggf. an der Börse gehandelt werden können, zur Kreditgewährung. Verwendungszweck: u. a. Investitions-, Produktions-, Konsumtions-, Bau-, Zwischenfinanzierungs-, Effekten-, Überbrückungs- oder Anschaffungskredite. Sicherung: Nach der jeweiligen Sicherheit unterscheidet man zwischen gedeckten Personal- oder Realkrediten und ungedeckten (Blanko-) Krediten. Kreditlaufzeit: Sie kann kurz-, mittel- oder langfristig sein.
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