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Damit sich der Kreditgeber vor etwaigen Verlusten schützen kann, muss dieser sich mit bestimmten Maßnahmen schützen, die als „Kreditsicherheiten“ bezeichnet werden. Sollte der Kreditnehmer also nicht in der Lage sein, das ihm bewilligte Darlehen zurückzuzahlen, so dienen die Kreditsicherheiten zur Befriedigung des Kreditgebers. Forderungen, Ansprüche, Rechte, Mobilien und besonders Immobilien sind typische Kreditsicherheiten. Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist das sogenannte „Grundpfandrecht“. So können zur Sicherung von Realkrediten Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden herangezogen werden. Es handelt sich beim Grundpfandrecht also um ein auf die Zahlung einer Geldsumme gerichtetes, dingliches Recht an einem Grundstück oder an einem grundstücksgleichen Recht.
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