| Kreditzusage |
|
|
| Bewilligung eines Kredits. Die Kreditzusage wird in der Regel erst gewährt nach positiv ausgefallener Kreditwürdigkeitsprüfung (Bonitätsprüfung) sowie der Überprüfung der Beleihbarkeit des evtl. vorhandenen Pfandobjekts eines Darlehensnehmers. Die eigentliche Kreditzusage (auch Bewilligungs- oder Kreditbescheid genannt) erfolgt meist schriftlich. Beiliegend sind in den meisten Fällen der Kreditvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditgebers und das Schuldanerkenntnis. |
| < zurück | weiter > |
|---|






