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Als ?Leasing? bezeichnet man das Mieten bzw. Pachten von Investitions- und Konsumgütern (z. B. Kraftfahrzeuge, Industrieanlagen, Maschinen, Immobilien und Lagerräume); es handelt sich beim Leasing also um eine Möglichkeit zur Finanzierung dieser Produkte. Der Leasingnehmer bzw. Mieter verfügt dabei über ein Objekt bzw. Produkt, welches er nicht im Voraus bzw. ab dem Zeitpunkt der Nutzung komplett bezahlen muss. Er muss während der Vertragslaufzeit regelmäßige Raten zahlen und kann sich nach der Vertragslaufzeit entscheiden, ob er das Objekt (für ein meist recht geringes Entgeld) kaufen oder an die Leasinggesellschaft zurückgeben will. Insgesamt ist die Summe der Leasingraten allerdings höher als der Kaufpreis. Leasinggeber können beispielsweise sein die Produzenten der Güter oder zwischengeschaltete spezielle Leasing-Gesellschaften, welche das Produkt vom Hersteller kaufen und es dann weiter verpachten. Der Leasinggeber bleibt dabei weiterhin juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts, der Mieter dagegen trägt sämtliche Rechte, Pflichten oder Risiken und haftet für Schäden. Genauso muss der Mieter bzw. Leasingnehmer das Objekt instand halten und evtl. fällige Reparaturen ausführen.
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