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Mietbürgschaft Drucken E-Mail
Einige Kreditinstitute bieten ihren Kunden an, für diese eine sog. Mietbürgschaft zu übernehmen. Diese kann vergeben werden, wenn ein Vermieter zu Beginn eines Vertragsverhältnisses (wie in den meisten Fällen üblich) zur Absicherung eine Mietkaution von dem neuen Mieter verlangt. Im Falle einer Mietbürgschaft bürgt das Kreditinstitut, meist gegen eine einmalige Gebühr und eine jährliche Provision, für den Mieter. Dieser hat dadurch die Möglichkeit, den normalerweise für die Mietkaution notwendigen Betrag für andere Zwecke zu verwenden. Um eine Mietbürgschaft zu erhalten, muss der Mieter allerdings auch Sicherheiten und diverse persönliche Daten vorlegen.
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