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Mitschuldner Drucken E-Mail
Als Mitschuldner wird ein Darlehensnehmer bezeichnet, welcher zusammen mit einem anderen Darlehensnehmer als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Kreditvertrages haftet. Meist handelt es sich bei einem Mitschuldner um die Ehegatten der Darlehensnehmer.
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