| Nachrang |
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| Als Nachrang bezeichnet man eine im Grundbuch eingetragene Rangstelle eines Grundpfandrechtes oder einer Belastung nach einer besser platzierten Voreintragung. Die jeweilige Rangstelle ist wichtig in bezug auf eine mögliche Sicherheitenverwertung, da im Vorrang eingetragene Rechte den Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend mindern. |
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