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Neues Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie Drucken E-Mail

Ab dem 11.06.2010 wird für deutlich mehr Transparenz in Sachen Kreditwerbung gesorgt: Zu diesem Datum tritt nämlich das neue Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) in Kraft. In der Verbraucherkreditrichtlinie wird die Werbung für Verbraucherkredite ab dem genannten Termin deutlich stärker reglementiert:

Dies bedeutet, dass die Werbung für Kreditangaben zukünftig bestimmte Mindestangaben und ein repräsentatives Beispiel enthalten müssen ? auf diese Art soll für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote gesorgt werden.


Notwendige Mindestangaben:

Bei der Bewerbung von Krediten müssen in Zukunft stets folgende Mindest- bzw. Standardangaben gemacht werden (und zwar in klarer und verständlicher Weise):

  • Effektiver Jahreszins.
  • Sollzinssatz (= Nominalzinssatz). Außerdem sollte angemerkt werden, ob veränderlich oder gebunden.
  • Nettodarlehensbetrag.

Weitere Angaben, die für eine ausreichende Transparenz ebenfalls enthalten sein sollten (Anm. von Kredit100.de):

  • Vertragslaufzeit (sofern dies eine Voraussetzung für den beworbenen Vertrag ist).
  • Gesamtbetrag und Betrag der Teilzahlungen (sofern dies eine Voraussetzung für den beworbenen Vertrag ist).
  • Sonstige Kosten, die ein Kreditnehmer im Falle eines Vertragsabschlusses zu entrichten hätte (z.B. mögliche Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren).

Beispielrechnung:

Bei der Auswahl des (Kredit-) Beispiels ist von der werbenden Bank darauf zu achten, dass mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Kreditverträge auch wirklich zu dem angegebenen (oder einem niedrigeren) effektiven Jahreszins abgeschlossen werden (2/3 Regel).

(Anm. von Kredit100.de: Dies bedeutet offenbar, dass schlichte Angaben wie ?von?bis? bei Beispielangeboten zukünftig also nicht mehr ausreichend sein dürften ? die Angaben müssen deutlich konkreter werden, so dass ein potentieller Kreditnehmer die Angebote verschiedener Banken auch wirklich miteinander vergleichen kann.)


Fiktive Beispiele für Mindestangaben und mögliche Beispielrechnungen

Hier ein fiktives Beispiel für Mindestangaben, die zukünftig im Rahmen von Kreditwerbung gemacht werden müssen:

  • Nettokreditbetrag: von X Euro bis X Euro.
  • Effektive Jahreszinsen: von X% bis X%.
  • Sollzinssatz: von X% bis X%.
  • Vertragslaufzeit: X bis X Monate.

Hier sieht man, wie zukünftig repräsentative Kreditbeispiele dargestellt werden müssen und welche Informationen diese enthalten sollten (fiktives Beispiel):

  • Der Sollzinssatz (X%) sowie der eff. Jahreszins (X%) basieren auf folgenden Angaben:

    • Nettokreditbetrag: X Euro.
    • Laufzeit: X Monate.

    (Anm. Kredit100.de: Darüber hinaus sollten noch die monatliche Ratenhöhe und der Gesamtkreditbetrag angegeben werden.)


    Info für Kreditanbieter mit bonitätsunabhängigen Zinsen:

    Man kann davon ausgehen, dass bei bonitätsunabhängigen Zinsangeboten grundsätzlich alle Antragsteller die Chance haben müssen, den Kredit zu den angebotenen Konditionen abzuschließen (vorbehaltlich einer Haushaltsprüfung und der Kreditzusage der jeweiligen Bank).


    Quelle: Nachricht von Zieltraffic AG / 08.06.2010.

    Anm.: Für die hier dargestellten Handlungsempfehlungen / Informationen schließt Kredit100.de jegliche Haftung aus. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

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