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Niessbrauch Drucken E-Mail
Beim Niessbrauch handelt es sich um ein im Grundbuch eingetragenes und nicht übertragbares und unvererbliches Recht für eine bestimmte Person (den Nießbrauchberechtigten) sämtliche Nutzungen aus einer Immobilie zu ziehen. Dies bedeutet, dass diese Person beispielsweise lebenslang in der Immobilie wohnen kann, selbst wenn diese verkauft wird. Allerdings muss der Nießbrauchberechtigte in den meisten Fällen auch für die Immobilie bzw. das Grundstück sorgen (Instandhaltung) und hat die laufenden Kosten zu tragen. Ein bestimmtes Grundstück kann also durch Niessbrauch belastet werden und ist deshalb zur Beleihung eher ungeeignet. Ein Nießbrauch kann allerdings nicht nur an Grundstücken, sondern auch an beweglichen Sachen, übertragbaren Rechten, Vermögen sowie Unternehmen bestellt werden.
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