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Die Preisangabenverordnung ist seit 1985 in Kraft und dient dem Verbraucherschutz. Die Preisangabenverordnung verpflichtet Anbieter von Leistungen und Waren den vollständigen und richtigen Gesamtpreis (also den vollständigen Endpreis) anzugeben. Für Kreditinstitute bedeutet dies, dass sie in Angeboten und Darlehensverträgen (auch in der Werbung) alle relevanten Preise und Kosten aufführen müssen. Der eigentliche Zweck der Preisangabenverordnung ist die Ermöglichung von Preisvergleichen durch den Kunden. Deshalb müssen Kreditinstitute bei Krediten auch den sog. effektiven Jahreszins angeben – nur so wird eine effektive Vergleichbarkeit von Finanzierungen ermöglicht.
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