| Realdeckung |
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| Bei der Realdeckung handelt es sich um Sachwerte, die dem Darlehensgeber vom Darlehensnehmer als Sicherheit für das Darlehen zur Verfügung gestellt werden ? dabei kann es sich um Grundpfand, Faustpfand oder Forderungsabtretungen handeln. Sollte der Darlehensnehmer nicht in der Lage sein, den geliehenen Betrag zurückzuzahlen, so hat der Darlehensgeber das Recht, die Sachwerte zu verkaufen um auf diese Art sein geliehenes Geld zurückzuerhalten. |
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