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Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine Risikolebensversicherung für einen Kreditnehmer, welche meist zur zusätzlichen Sicherung von Personalkrediten im Rahmen einer Baufinanzierung eingesetzt wird. Bei vielen Bausparkassen ist eine Restschuldversicherung mit der Gewährung eines Darlehens obligatorisch verbunden. Durch die Restschuldversicherung wird das Darlehen eines Kreditnehmers über verschiedene Tarife z. B. gegen Unfall, Krankheit oder Tod des Kreditnehmers versichert. Sollte einer dieser Fälle eintreten, so begleicht die Versicherungsgesellschaft die noch ausstehende Restschuld und / oder leistet, je nach Vereinbarung, zusätzliche Dienstleistungen (Z. B. Kranken- oder Unfallversicherung). Wurde eine Restschuldversicherung aufgenommen, so verringert sich die Versicherungssumme jährlich entsprechend der sinkenden Darlehensschuld.
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