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Risikolebensversicherung Drucken E-Mail
Bei einer Risikolebensversicherung wird, falls die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrags stirbt, den Hinterbliebenen der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt – es handelt sich also um eine Art Lebensversicherung zur Abdeckung des Todesfallrisikos. Sollte die versicherte Person am Ende der Vertragslaufzeit noch am Leben sein wird nichts ausgezahlt – die gezahlten Beiträge sind also verloren. Aus diesem Grund sind Risikolebensversicherungen auch wesentlich günstiger als Kapitallebensversicherungen. Bei Kapitallebensversicherungen wird nämlich auch dann, wenn der Versicherte das Vertragsende erleben sollte noch eine Leistung gezahlt. Wird eine Risikolebensversicherung abgeschlossen muss darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme in einer ausreichenden Höhe gewählt wird, so dass die Hinterbliebenen davon auch wirklich, zumindest eine Zeit lang, leben können. Bei der Laufzeit der Risikolebensversicherung sollten stets das Alter der Kinder sowie bereits vorhandene Absicherungen berücksichtigt werden. Es gibt in der Regel die Möglichkeit, Risikolebensversicherungen mit einer gleich bleibenden oder einer fallenden Versicherungssumme abzuschließen.
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