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Schufa-Eigenauskunft Drucken E-Mail
Für einen geringen Betrag (ca. 8 Euro) kann jede Person bei der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle die über sie selbst bei der Schufa gespeicherten Daten anfordern. Die Schufa kann das Recht auf die sog. Schufa-Eigenauskunft nicht verweigern, sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Das Einfordern der gespeicherten Schufa-Daten kann durchaus Sinn machen, denn nur auf diese Art kann eine Person überprüfen, ob die über sie gespeicherten Daten auch wirklich stimmen und nicht veraltet sind. Es wäre durchaus möglich, dass die Kreditwürdigkeit einer Person zu schlecht dargestellt wird und dass die Bonität einer Person in Wahrheit wesentlich besser zu beurteilen wäre. Sollten bestimmte Einträge nicht der Wahrheit entsprechen oder veraltet sein, so muss die Schufa die entsprechenden Passagen löschen.
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