| Schufa-Klausel |
|
|
| Will ein Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen, so muss er erst in fast allen Fällen die sog. Schufa-Klausel unterzeichnen. Diese berechtigt die Bank bzw. das Kreditinstitut, Auskünfte über den Kreditnehmer bei der Schufa einzuholen. Durch das Unterzeichnen der Schufa-Klausel in Kreditverträgen wird das Geldinstitut außerdem berechtigt, Daten über Aufnahme und Abwicklung des Kredits an die Schufa weiterzuleiten. |
| < zurück | weiter > |
|---|






