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Schufa-Klausel Drucken E-Mail
Will ein Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen, so muss er erst in fast allen Fällen die sog. Schufa-Klausel unterzeichnen. Diese berechtigt die Bank bzw. das Kreditinstitut, Auskünfte über den Kreditnehmer bei der Schufa einzuholen. Durch das Unterzeichnen der Schufa-Klausel in Kreditverträgen wird das Geldinstitut außerdem berechtigt, Daten über Aufnahme und Abwicklung des Kredits an die Schufa weiterzuleiten.
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