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Bei der Sicherungsübereignung handelt es sich um eine zur Absicherung von Krediten dienende Eigentumsübertragung vom Kreditnehmer zum Kreditgeber. Bei den sicherungsübereigneten Gegenständen handelt es sich in der Regel um bewegliche Sachen, beispielsweise Maschinen, Waren, Vorräte oder Kraftfahrzeuge. Im Gegensatz zum Pfandrecht verbleiben diese Sachen allerdings beim Kreditnehmer und können weiter von diesem genutzt werden. Nur bei Nichterfüllung der Forderung durch den Schuldner hat der Gläubiger das Recht, das übertragene Eigentum zu verwerten. Die übereigneten Sachen werden an den Schuldner zurückübertragen, wenn dieser die Schuld vertragsgemäß getilgt hat.
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