|
Werden Kredite noch während der Darlehenslaufzeit bzw. Zinsbindungsfrist vorzeitig zurückgezahlt, so spricht man von einer Sondertilgung. Allerdings muss die Möglichkeit zur Sondertilgung schon während des Vertragsabschlusses zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbart werden - Kreditinstitute müssen also erst ihre Zustimmung geben. Eine Ausnahme stellen Bausparkassen dar; hier können Sondertilgungen jederzeit problemlos geleistet werden. Die meisten Kreditinstitute verlangen im Falle einer Sondertilgung allerdings eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung bzw. einen Zinsausgleich. Der Kreditnehmer muss sich also sorgfältig überlegen, ob eine Sondertilgung für ihn wirtschaftlich rentabel ist. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Sondertilgung frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn möglich ist, wobei stets eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Werden während der zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit nur Teilbeträge im Rahmen einer Sondertilgung zurückgezahlt, so verkürzt sich zwar die Laufzeit, die monatlichen Raten bleiben allerdings gleich.
|