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Bei einem Verpflichtungskredit handelt es sich um eine Art von Bankkredit, bei dem das Kreditinstitut (meist eine Bank) an den Kreditnehmer keine Geldleistung erbringt (also kein Geld verleiht). Stattdessen verpflichtet sich die Bank gegenüber einem Dritten für Leistungen, die der Kunde diesem gegenüber zu erbringen hat. Die Bank geht also eine Verpflichtung zugunsten eines Kreditnehmers ein und stellt ihren guten Ruf zur Verfügung. Im Klartext bedeutet dies, dass die Bank die Schuld des Kunden begleichen muss, falls dieser seinen Leistungen nicht nachkommt bzw. seine Schulden nicht bezahlt. Für diese Leistung muss der Bankkunde an das Kreditinstitut eine Kommission zahlen. Man unterscheidet diverse Arten von Verpflichtungskrediten, z. B. Kautions-, Akzept- und Avalkredite. Auch das sog. Dokumentarakkreditiv wird zu den Verpflichtungskrediten gerechnet. Der Gegensatz zum Verpflichtungskredit ist der Geldkredit.
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