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Verzugszins Drucken E-Mail
Sollte ein Schuldner in Verzug geraten (also den gegenüber dem Gläubiger fälligen Leistungen nicht fristgerecht nachkommen), so muss dieser aufgrund der Gesetzeslage oder nach bestimmten Vereinbarungen einen Verzugszins zahlen. Verzugszins ist in der Regel fällig ab der ersten Mahnung.
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