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Vorfälligkeitsentschädigung Drucken E-Mail
Wird ein Darlehen durch den Darlehensnehmer vorzeitig noch während der Zinsbindungsfrist (also außerplanmäßig) zurückgezahlt, so muss dieser in der Regel ein Entgeld, die sog. Vorfälligkeitsentschädigung, an den Darlehensgeber zahlen. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung sollen durch die vorzeitige Rückzahlung für den Darlehensgeber entstandene Zinsverluste ausgeglichen werden ? die Vorfälligkeitsentschädigung soll also Wiederanlageverluste der Banken ausgleichen. Es ist allerdings zu beachten, dass Banken prinzipiell nicht verpflichtet sind, vergebene Kredite vor Beendigung der Zinsbindungsfrist zurückzunehmen
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