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Zinsbindungsfrist Drucken E-Mail
Als Zinsbindungsfrist bezeichnet man den Zeitraum, in dem sich der im Kreditvertrag vereinbarte Zinssatz nicht verändert. Die Zinsbindungsfristen können unterschiedlich sein; üblich sind Fristen von 5, 10 oder 15 Jahren. Sollte der Kredit nach dem Ende der Zinsbindungsfrist noch eine Restlaufzeit haben ist eine Anschlussfinanzierung erforderlich. In diesem Fall wird ein neuer, am aktuellen Kapitalmarktniveau orientierter, Festzinssatz vereinbart.
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