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Bei der Zinsgleitklausel handelt es sich um eine Klausel in den Darlehensbedingungen, die seit 1. März 1997 in Kraft ist. Die Zinsgleitklausel berechtigt den Darlehensgeber, Darlehenszinsen mit sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Kreditnehmer zu erhöhen oder zu senken. Dies ist dadurch möglich, dass der Zinssatz durch die Zinsgleitklausel an einen Indikator, z. B. den Diskontsatz gekoppelt ist. Der Verbraucher bzw. Kunde eines Kreditunternehmens braucht sich aufgrund dieser Klausel um mögliche Änderungen nicht mehr zu kümmern.
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