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Bei einem Kontokorrentkredit (oftmals auch als Girokonto, Bankkonto, Privatkonto oder Scheckkonto bezeichnet) handelt es sich um ein sog. ?Konto in laufender Rechnung?. Das bedeutet, das der Bankkunde jederzeit über das Guthaben auf diesem Konto verfügen kann. In der Regel ist es auch möglich, ein Kontokorrentkonto zu überziehen, meist bis zum Dreifachen eines Netto-Monatsgehalts (Überziehungskredit). Da es sich beim Kontokorrentkonto um ein Zahlungsverkehrs-Konto handelt und die darauf befindlichen Gelder der Bank meist nur sehr kurzfristig zur Verfügung stehen, ist die Verzinsung der Guthaben allerdings äußerst niedrig. Als Kontokorrentkredit bezeichnet man einen Dispositionskredit (Überziehungskredit) für Selbstständige. In diesem Fall kann der Bankkunde jederzeit ?also ohne vorherige Rücksprache mit seiner Bank- das Konto bis zu einem mit dem Kreditinstitut vereinbarten Limit überziehen.
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