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Personaldeckung Drucken E-Mail
Von Personaldeckung spricht man, wenn ein Kredit bzw. Darlehen durch das Zahlungsversprechen einer Person gesichert ist. Eine häufige Form der Personaldeckung ist die Bürgschaft. Bei der Personaldeckung haftet der Kreditnehmer mit seinem ganzen Vermögen, die Sicherheit liegt allein in seiner Person.
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