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Sollte ein Schuldner gegenüber einem Gläubiger die zu erbringenden Leistungen trotz Fälligkeit und bereits erfolgten Mahnungen nicht leisten, so spricht man von Verzug (bzw. auch von einem ?stets schuldhaften- ?Schuldnerverzug?). Der Verzug des Schuldners löst verschiedene im BGB geregelte Rechtsfolgen aus - hier ist vor allem die Schadenersatzpflicht durch den Schuldner zu nennen, wobei besonders der Ersatz des Zinsschadens des Gläubigers von Bedeutung ist. Der Schuldner gerät mit der ersten Mahnung in Verzug, woraufhin ab diesem Zeitpunkt in der Regel auch sog. Verzugszinsen und evtl. anfallende Rechtsanwaltskosten zu zahlen sind. Kommt es zu einem Mahnverfahren oder zu einer Klage, so hat der Schuldner auch diese Kosten zu tragen.
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