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Bei einer Restschuldversicherung handelt es sich um eine
Risikolebensversicherung für einen Kreditnehmer, welche meist zur
zusätzlichen Sicherung von Personalkrediten im Rahmen einer Baufinanzierung
eingesetzt wird. Bei vielen Bausparkassen ist eine Restschuldversicherung
mit der Gewährung eines Darlehens obligatorisch verbunden.
Durch die Restschuldversicherung wird das Darlehen eines Kreditnehmers über
verschiedene Tarife z. B. gegen Unfall, Krankheit oder Tod des Kreditnehmers
versichert. Sollte einer dieser Fälle eintreten, so begleicht die
Versicherungsgesellschaft die noch ausstehende Restschuld und / oder
leistet, je nach Vereinbarung, zusätzliche Dienstleistungen (Z. B. Kranken-
oder Unfallversicherung).
Wurde eine Restschuldversicherung aufgenommen, so verringert sich die
Versicherungssumme jährlich entsprechend der sinkenden Darlehensschuld.
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