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Zeitlich begrenzte Überlassung von Geld gegen Zahlung eines Zinses als Entschädigung für den Nutzungsverzicht. Anders ausgedrückt ist Credit geborgtes Geld. Die wirtschaftliche Bedeutung des Credits beruht auf der Möglichkeit, Sparer und Investoren zu trennen. Der Credit bildet damit eine zentrale Grundlage für die volkswirtschaftliche Kapitalbildung und den effizienten Kapitaleinsatz. Für die Geldpolitik spielt der Credit wegen seiner Funktion bei der Geldschöpfung eine besondere Rolle. Creditgeber: Credite können von Banken gewährt werden (z. B. Kontokorrent-, Wechseldiskont, Raten-, Hypothekar-, Dis-positionscredite). Ferner gibt es Handelscredite (Kunden- oder Lieferantencredite), die sich Wirtschaftsunternehmen gegenseitig einräumen, und andere öffentliche oder private Credite. Im Falle mehrerer Gläubiger spricht man von sog. Gemeinschafts- oder Konsortialcrediten. Formelle Ausgestaltung: Neben Buchcrediten zählen auch verbriefte Creditbeziehungen, z. B. Schuldscheindarlehen oder Schuldverschreibungen, die ggf. an der Börse gehandelt werden können, zur Creditgewährung. Verwendungszweck: u. a. Investitions-, Produktions-, Konsumtions-, Bau-, Zwischenfinanzierungs-, Effekten-, Überbrückungs- oder Anschaffungscredite. Sicherung: Nach der jeweiligen Sicherheit unterscheidet man zwischen gedeckten Personal- oder Realcrediten und ungedeckten (Blanko-) Crediten. Creditlaufzeit: Sie kann kurz-, mittel- oder langfristig sein.
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